| Wie läuft das Verfahren ab? |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Freitag, 23. Januar 2009 um 13:03 Uhr |
| Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden. |
















