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Was muss bei der Verschrottung beachtet werden? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 23. Januar 2009 um 12:58 Uhr
Es muss ein Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung. Für die „Abwrackprämie“ werden wir vom Landesverband Hessen des Kfz-Verbandes für die Verwertung der Verschrottungsfahrzeuge empfohlen.