| Was muss bei der Verschrottung beachtet werden? |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Freitag, 23. Januar 2009 um 12:58 Uhr |
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Es muss ein Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung. Für die „Abwrackprämie“ werden wir vom Landesverband Hessen des Kfz-Verbandes für die Verwertung der Verschrottungsfahrzeuge empfohlen. |
















